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Lizenzvereinbarung

Wenn Sie ein Software-Produkt der X-Ways Software Technology AG installieren und/oder benutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gebunden zu sein. Falls Sie nicht zustimmen, installieren und benutzen Sie die Software nicht.

Unlizenzierte Evaluationsversionen dürfen nur zu Testzwecken genutzt werden. Der Erwerb einer Lizenz berechtigt Sie, die Vollversion der Software zur gleichen Zeit nur auf 1 Computer zu installieren und zu benutzen. Nutzung nur durch 1 Person zur gleichen Zeit. Weitere Lizenzen erlauben Ihnen entsprechend die Installation und Nutzung der Vollversion auf weiteren Rechnern zur gleichen Zeit.

Ausnahmen:

• Bei Lizenzen für X-Ways Forensics und X-Ways Investigator ist die Zahl der eigenen Computer mit Installationen der Software am gleichen Standort nicht durch die Zahl der erworbenen Lizenzen begrenzt, sondern nur die Anzahl gleichzeitiger Nutzungen auf unterschiedlichen Computern.

• Wird X-Ways Capture extern verwendet (z. B. bei Durchsuchungen vor Ort), werden nur so viele Lizenzen benötigt, wie es Personal gibt, das X-Ways Capture im Maximalfall gleichzeitig einsetzt (auf beliebig vielen Rechnern zeitlich überlappend).

Ein Rückgaberecht besteht nicht. Auf Grund ihrer Beschaffenheit sind elektronisch übermittelte Software und Lizenzen für eine Rücksendung nicht geeignet (gem. § 312d Nr. 4 BGB).

Für die Produkte, für die es kostenlos verfügbare Evaluationsversionen gibt, gilt: Die Software und alle sie begleitenden Dateien, Daten und Materialien werden „wie besehen“ ohne Garantie auf Fehlerfreiheit übermittelt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.

Der Benutzer verwendet die Software ausschließlich auf eigenes Risiko, insbesondere wissend, daß sie nicht für den Gebrauch in hochsensiblen Umgebungen entwickelt wurde und vorgesehen ist, die einen fehlerfreien Ablauf erfordern und wo ein Versagen, mißbräuchliche oder unangemessene Anwendung leicht zu Todesfällen, Verletzungen oder großen physischen, ökonomischen oder Umwelt-Schäden führen kann. In keinem Fall ist die X-Ways Software Technology AG oder ihre Vorstände, Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder Zulieferer für Schäden jeglicher Art verantwortlich, die durch die Verwendung oder die Unmöglichkeit die Verwendung der Software entstehen. Die X-Ways AG haftet maximal in Höhe der gezahlten Lizenzgebühr.

Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum. Sie darf nicht verändert, dekompiliert, disassembliert, entschlüsselt, extrahiert oder irgendwie anderweitig verändert werden. Die Software oder Teile davon dürfen nicht als Basis für abgeleitete Werke verwendet oder an Dritte vermietet, verkauft, weiterlizenziert werden, sofern nicht ausdrücklich von der X-Ways Software Technology AG erlaubt. Alle Rechte jeglicher Art an der Software, die nicht ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gewährt werden, stehen exklusiv der X-Ways AG zu.

Keine Komponente der Software (außer der WinHex API) darf von anderen Applikationen oder Prozessen aus verwendet werden.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Lizenzvereinbarung zur Folge.